Rechnungswesen aktuell 22.07.2024

KW 30 | 2024

– Verabschiedungsfeier: Ein neues Finanzgerichtsurteil zeigt auf, welche Kriterien aus einem Abschiedsfest eine Betriebsveranstaltung machen
– Vorsteuerabzug in besonderen Fällen: Mithilfe dieser Checkliste sind Sie beim Vorsteuerabzug auf der sicheren Seite
– Tax-Compliance in Ihrem Unternehmen: In Teil 2 dieser Serie erfahren Sie, wie Sie mithilfe der Bestandsaufnahme Ihr TCMS zielführend aufbauen
– E-Dienstwagen und E-Bike: So nehmen Sie bei privater Nutzung des Unternehmers die Besteuerung vor und umgehen damit die drohenden Steuerfallen

Download PDF
Tax Compliance (2) – Wie Sie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in Ihrem Unternehmen auswerten und damit Ihr TCMS zielführend ausrichten
Im ersten Teil dieser Serie haben wir zusammen einen Blick darauf geworfen, welchen Gefahren Sie mit einem Tax-Compliance-Management-System TCMS entgegentreten können und welche weiteren Vorteile sich für Ihr Unternehmen ergeben. Im zweiten Teil zeige ich Ihnen, wie Sie die Ergebnisse Ihrer Bestandsaufnahme analysieren, Risiken erkennen und dabei die weiteren Schritte bis zur Etablierung eines TCMS vorbereiten.
Ist eine Verabschiedungsfeier privat oder betrieblich veranlasst? Das sagt das Finanzgericht Niedersachsen dazu
Der Chef oder ein anderer verdienter Mitarbeiter verabschiedet sich in den Ruhestand und Sie geben eine Party. Was meinen Sie: Kann in diesem Fall ein eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegen? Oder hat die Verabschiedung eher einen privaten Charakter? Es kommt (wie so häufig) darauf an, hat das Finanzgericht Niedersachsen mit Urteil vom 23.4.2024 (Az. 8 K 66/22) entschieden.
Nur wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Vorsteuerabzug in diesen 5 besonderen Fällen sichern
Laut der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Statistik haben die in 2023 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,5 Mrd. € geführt. In sehr vielen dieser Prüfungen wurde den Unternehmen nachträglich der Vorsteuerabzug versagt. Das wird Ihnen nicht passieren. Ich stelle Ihnen 5 Sonderfälle und deren Anforderungen vor.
Arbeitsverträge sollen digitaler werden
Die Bundesregierung hat am 19.6.2024 den Regierungsentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ergänzt. Kern dieser erneuten Änderungen ist insbesondere die geplante Digitalisierung von Arbeitsverträgen. Zukünftig soll es demnach möglich sein, entsprechende Vereinbarungen vollständig digital (z. B. per E-Mail) abzuschließen. Die wesentlichen Vertragsinhalte sollen – statt in Schriftform – dann nur noch in Textform abgefasst und elektronisch übermittelt werden können.
Rechtsanwaltskammer warnt vor ausgeklügelter Betrugsmasche
Aktuell warnt die Rechtsanwaltskammer Hamburg vor einer Betrugsmasche rund um Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen. Dabei wird der Internetauftritt tatsachlicher Anwaltskanzleien kopiert. Zudem treten die Betrüger in Online- Netzwerken unter den Profilen existierender Anwälte auf. Das Ziel: Betrugsopfer sollen Zahlungen für Waren aus Insolvenzauflösungen leisten, die es allerdings gar nicht gibt.
Vorsicht beim Werbeslogan „klimaneutral“
Bewerben Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen als „klimaneutral“, müssen Sie bereits in der Werbung selbst erläutern, was genau damit gemeint ist.
Darf die Inflationsausgleichsprämie bei unseren Mitarbeitern gepfändet werden?
FRAGE: In der vergangenen Ausgabe von Rechnungswesen aktuell haben Sie über die neuen Freigrenzen von Arbeitslohnpfändungen berichtet. In diesem Zusammenhang hat sich bei mir eine Frage ergeben. Ich arbeite in einem Unternehmen, in dem es leider regelmäßig zu Pfändungen bei den Angestellten kommt. Nun will der Arbeitgeber bis zum Ende des Jahres noch einen Teil der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zahlen. Wie verhält es sich hier mit Pfändungen? Sind diese nur auf das laufende Gehalt oder auch auf die steuerfreie Prämie zulässig? Wir wollen auf Nummer sicher gehen, schließlich geht es um das Geld der Mitarbeiter.
Dürfen wir unseren Mitarbeitern die Aufwendungen für polizeiliche Führungszeugnisse steuerfrei erstatten?
FRAGE: Nach einigen schlechten Erfahrungen in den letzten Jahren verlangen wir von allen neuen Mitarbeitern vor dem Dienstantritt ein polizeiliches Führungszeugnis. Von der Personalabteilung kam nun der Vorschlag, den Mitarbeitern nach der bestandenen Probezeit die Kosten für das Führungszeugnis zu erstatten. Ich erinnere mich an den Grundsatz: „Was der Mitarbeiter als Werbungskosten geltend machen könnte, darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten“. Trifft diese Sichtweise auch auf Führungszeugnisse zu?
Immer beliebter: Was Reverse-Factoring ist und wie Sie diese Transaktionen in Ihrer Bilanz auszuweisen haben
Factoring, also der Verkauf von eigenen Forderungen mit dem Ziel der Liquiditätsverbesserung, ist schon seit Jahrzehnten auch in deutschen Unternehmen gängige Praxis. Noch nicht so weit verbreitet ist das Reverse-Factoring, doch auch hier geht es ums Geld und die Bezahlung von Rechnungen. Ich habe für Sie zusammengefasst, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
E-Mobilität: So wird die private Nutzung von Pkw und Fahrrad durch den Unternehmer nicht zur Steuerfalle
Der Dienstwagen, immer stärker auch in der elektrischen Variante, gehört weiterhin zu den beliebtesten Statussymbolen. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Inhaber der Unternehmen selbst. Allerdings gewinnt das E-Bike immer mehr an Bedeutung und wird oftmals zusätzlich zum E-Pkw genutzt. Wie bei deren Nutzung steuerlich alles sauber bleibt, habe ich für Sie zusammengefasst.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Betriebsveranstaltung
  • Checkliste: Vorsteuerabzug
  • Übersicht: Tax-CMS