Was für alle Vorsorgeaufwendungen gilt
Beiträge zur Altersvorsorge sowie zur Kranken-, Pflegeversicherung und zu anderen Versicherungen können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings gelten je nach Vorsorge unterschiedliche Voraussetzungen und Höchstbeträge. Welche Regeln Sie beachten müssen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.
Wichtig für Sie: Ein Sonderausgabenabzug bringt Ihnen nur dann einen Steuervorteil, wenn Ihr Einkommen hoch genug ist, dass tatsächlich Einkommensteuer anfällt. Erzielen Sie beispielsweise in einem Jahr nur einen geringen Gewinn und fällt deshalb keine Einkommensteuer an, können Ihre Vorsorgeaufwendungen Ihre Steuer in diesem Jahr nicht weiter senken.
Anders als betriebliche Verluste können Sie nicht genutzte Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich auch nicht in ein anderes Jahr übertragen. Gerade bei schwankenden Gewinnen sollten Sie deshalb im Blick behalten, in welchem Jahr Sie größere freiwillige Vorsorgebeiträge leisten.