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E-Mobilität: So wird die private Nutzung von Pkw und Fahrrad durch den Unternehmer nicht zur Steuerfalle

Der Dienstwagen, immer stärker auch in der elektrischen Variante, gehört weiterhin zu den beliebtesten Statussymbolen. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für die Inhaber der Unternehmen selbst. Allerdings gewinnt das E-Bike immer mehr an Bedeutung und wird oftmals zusätzlich zum E-Pkw genutzt. Wie bei deren Nutzung steuerlich alles sauber bleibt, habe ich für Sie zusammengefasst.

Timm Haase

22.07.2024 · 2 Min Lesezeit

Betriebs- oder Privatvermögen

Noch vor der Frage, wie eine private Nutzung von Pkw und Fahrrad zu versteuern ist, ist zunächst zu klären, wem die genutzten Wirtschaftsgüter zuzurechnen sind. Bei Einzelunternehmen stellt sich zunächst die Frage, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt:

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