Diese Fehler zwingen Sie zum Handeln
Ein Fehler in einer Rechnung fällt selten sofort auf. Meist zeigt er sich erst bei der Buchung der Eingangsrechnung, bei einer Reklamation des Kunden oder bei der Betriebsprüfung. Dann stehen Sie vor zwei Fragen: Muss ich die Rechnung berichtigen, und was passiert, wenn ich es nicht tue?
Eine Rechnung ist für zwei Seiten wichtig. Der Aussteller rechnet damit seine Leistung ab und weist die Umsatzsteuer aus, die er dem Finanzamt schuldet. Der Empfänger kann die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nur dann als Vorsteuer abziehen, wenn die Rechnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ein Rechnungsfehler trifft daher immer beide Seiten, aber mit ganz unterschiedlichen Folgen.
Vorab die Antworten auf die wichtigsten Fragen in fünf Sätzen: