Das ist der verhandelte Fall
Die Finanzrichter hatten über eine größere Feierlichkeit zu entscheiden. Der Vorstandsvorsitzende einer Bank wurde verabschiedet. Dazu waren rund 300 Gäste aus Wirtschaft, Politik, Kultur, aber auch aus dem Unternehmen selbst geladen. Die Entscheidung darüber, wer an der Veranstaltung teilnehmen durfte, traf der Arbeitgeber. Der Ex-Vorstandsvorsitzende durfte lediglich einige wenige enge Familienmitglieder ergänzen (8 von 300 Gästen).