Tax-News
Arbeitsverträge sollen digitaler werden
Die Bundesregierung hat am 19.6.2024 den Regierungsentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ergänzt. Kern dieser erneuten Änderungen ist insbesondere die geplante Digitalisierung von Arbeitsverträgen. Zukünftig soll es demnach möglich sein, entsprechende Vereinbarungen vollständig digital (z. B. per E-Mail) abzuschließen. Die wesentlichen Vertragsinhalte sollen – statt in Schriftform – dann nur noch in Textform abgefasst und elektronisch übermittelt werden können.
Timm Haase
22.07.2024
·
1 Min Lesezeit
Weitere geplante Details:
- Nur wenn Arbeitnehmer ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, sollen Arbeitgeber diese zukünftig auf Papier übermitteln müssen.
- Der Anspruch auf Erteilung eines solchen schriftlichen Nachweises soll zukünftig erst mit dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, verjähren.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!