Das geht aus einem Urteil des BGH vom 27.6.2024 (Az. I ZR 98/23) hervor. Die Richter entschieden insbesondere, dass die Reduktion und die Kompensation von CO₂-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen seien.
Timm Haase
Das geht aus einem Urteil des BGH vom 27.6.2024 (Az. I ZR 98/23) hervor. Die Richter entschieden insbesondere, dass die Reduktion und die Kompensation von CO₂-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen seien.