Oberstes Ziel: Vorsteuerabzug sicherstellen
Arbeiten Sie in einem Unternehmen, das zum Vorsteuerabzug (ganz oder teilweise) berechtigt ist, dann ist Ihnen eine Sache sicherlich in Fleisch und Blut übergegangen: die Sicherung eben dieses Vorsteuerabzugs. In aller Regel steht dabei die exakte Kontrolle Ihrer Eingangsrechnungen im Mittelpunkt. Bei dieser Prüfung achten Sie insbesondere darauf, dass die Ihnen vorliegende Rechnung die Pflichtangaben nach §§ 14 und 14a UStG erfüllt.