Beschäftigt man sich mit dem Thema Buchhaltung und Bilanzierung, wird einem früher oder später der Begriff des Teilwerts begegnen. Ich persönlich hatte große Fragezeichen in den Augen, als ich diesen Begriff das erste Mal gelesen habe. Wie sieht es bei Ihnen aus? Wissen Sie, was der Gesetzgeber mit „Teilwert“ meint, und wie Sie diesen ermitteln? Lassen Sie mich etwas Licht ins Dunkle bringen!
Als Finanzverantwortlicher in Ihrem Unternehmen ist es für Sie unerlässlich, den Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu kennen und zu verstehen. Doch wie genau unterscheiden Sie zwischen diesen beiden Vermögensarten? Ich zeige Ihnen einen einfachen Trick.
Kennen Sie es auch? Sie bestellen etwas außerhalb der EU und erhalten eine Rechnung in fremder Währung. Wollen Sie diese in der Buchhaltung erfassen, werden erfahrungsgemäß mindestens 2 Fragen aufkommen: Wie erfolgt die Zugangsbewertung und mit welchem Wert wird die Verbindlichkeit in der Bilanz passiviert? Ich zeige Ihnen, was Sie beachten müssen.
Sie bilanzieren Vermögenswerte in Ihrer Bilanz mit den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen. Wie aber sieht es aus, wenn sich der Wert einer dieser Vermögenswerte aufgrund einer Beschädigung oder anderer Umstände ändert? In diesem Fall sollten Sie sich Gedanken darüber machen, mit welchem Wert Sie den Vermögenswert zukünftig in Ihrer Bilanz zeigen. Was es hierbei zu beachten gibt, lesen Sie nachfolgend.
Auf ein wirtschaftlich erfolgreiches Jahr folgt innerhalb der nächsten Jahre immer die Endabrechnung mit dem Finanzamt. Steuern müssen wohl oder übel bezahlt werden, da stimmen auch Sie mir sicherlich zu. Auch Sie müssen aber nicht mehr Steuern an den Fiskus überweisen, als unbedingt nötig ist! Erfahrungsgemäß bieten Rückstellungen eine sehr gute Möglichkeit, den steuerpflichtigen Gewinn und somit auch die Steuernachzahlung effektiv zu mindern. Nutzen Sie das Potenzial schon voll aus?
Bei der Bildung von Rückstellungen ist Vorsicht geboten, denn nicht immer sind Rückstellungen steuerrechtlich auch erlaubt. Ein großes steuerrechtliches Risiko besteht hier für Rückstellungen, die für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet wurden. Ich zeige Ihnen, was es hier zu beachten gibt.
Nutzen auch Sie Zahlungsfristen so aus, dass Ihnen Skonti gewährt werden oder gewähren Ihren Kunden diese Möglichkeit? Aus unternehmerischer Sicht macht das meistens auch absolut Sinn, denn auch wenn die einzelnen Skonto-Beträge nicht so hoch sind, ergibt sich in Summe am Ende des Jahres häufig eine beachtliche Ersparnis. Wie aber erfolgt die Buchung dieser Geschäftsvorfälle in Ihrer Buchhaltung? Spätestens bei der Bewertung Ihrer Verbindlichkeiten müssen Sie sich mit diesem Thema beschäftigen. Das sollten Sie dabei unbedingt beachten.
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