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Vorsicht bei schwebenden Geschäften! In diesem Fall ist eine Rückstellung steuerrechtlich verboten

Bei der Bildung von Rückstellungen ist Vorsicht geboten, denn nicht immer sind Rückstellungen steuerrechtlich auch erlaubt. Ein großes steuerrechtliches Risiko besteht hier für Rückstellungen, die für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet wurden. Ich zeige Ihnen, was es hier zu beachten gibt.

Dennis Kusel-Stegen

24.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Daran erkennen Sie, ob ein schwebendes Geschäft vorliegt

Als Unternehmer müssen Sie bei der Bilanzierung von schwebenden Geschäften vorsichtig sein, da in bestimmten Fällen eine Rückstellung steuerrechtlich verboten ist. Ein schwebendes Geschäft liegt immer dann vor, wenn sowohl die Leistungspflicht als auch die Gegenleistungspflicht noch nicht erfüllt sind. Diese sind gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und basieren auf Verträgen, die auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch ausgerichtet sind, jedoch noch nicht vollständig abgewickelt wurden. Trotz der noch ausstehenden Erfüllung entfalten schwebende Geschäfte bereits für beide Vertragsparteien eine Rechtswirkung.

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