Daran erkennen Sie, ob ein schwebendes Geschäft vorliegt
Als Unternehmer müssen Sie bei der Bilanzierung von schwebenden Geschäften vorsichtig sein, da in bestimmten Fällen eine Rückstellung steuerrechtlich verboten ist. Ein schwebendes Geschäft liegt immer dann vor, wenn sowohl die Leistungspflicht als auch die Gegenleistungspflicht noch nicht erfüllt sind. Diese sind gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und basieren auf Verträgen, die auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch ausgerichtet sind, jedoch noch nicht vollständig abgewickelt wurden. Trotz der noch ausstehenden Erfüllung entfalten schwebende Geschäfte bereits für beide Vertragsparteien eine Rechtswirkung.