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So bewerten Sie Fremdwährungsgeschäfte in Ihrer Buchhaltung richtig

Kennen Sie es auch? Sie bestellen etwas außerhalb der EU und erhalten eine Rechnung in fremder Währung. Wollen Sie diese in der Buchhaltung erfassen, werden erfahrungsgemäß mindestens 2 Fragen aufkommen: Wie erfolgt die Zugangsbewertung und mit welchem Wert wird die Verbindlichkeit in der Bilanz passiviert? Ich zeige Ihnen, was Sie beachten müssen.

Dennis Kusel-Stegen

24.06.2024 · 2 Min Lesezeit

Das sagt das Gesetz

Für die Entscheidung, wie mit einer Fremdwährungsrechnung im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchhaltung umzugehen ist, sollten wir uns vor Augen führen, dass die Bilanz gemäß § 244 HGB grundsätzlich in Euro aufzustellen ist. Gelangt eine Rechnung in fremder Währung auf Ihren Schreibtisch, müssen Sie sich folglich darüber Gedanken machen, welchen Wechselkurs Sie für die Umrechnung der Verbindlichkeit anwenden dürfen. Sie haben somit die Wahl zwischen dem Geldkurs, dem Briefkurs und dem Devisenkassamittelkurs. Und für welchen Kurs entscheiden Sie sich nun? Lassen Sie mich nachfolgend für etwas Klarheit sorgen.

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