Vorsicht bei der Definition!
Wenn ich mit meinen Mandanten über dieses Thema spreche, höre ich immer wieder, dass sie den Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen daran bemessen, wie lange ein Vermögensgegenstand in dem Betriebsvermögen liegt. Es reicht dann häufig ein kleines Beispiel, um zu verdeutlichen, dass bei dieser Herangehensweise ein gedanklicher Fehler besteht. Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie produzieren Maschinen, die dann an Unternehmen in aller Welt versendet werden. Sie haben eine gewisse Menge an Maschinen auf Vorrat produziert, um Anfragen schnell bedienen zu können. Erfahrungsgemäß kann es einige Jahre dauern, bis diese Maschinen verkauft werden. Handelt es sich hierbei dann um Anlagevermögen des Unternehmens? Ich glaube, wir sind uns einig darüber, dass das nicht sein kann.