Unternehmenssteuern aktuell 20.05.2024

KW 21 2024

Schüleraushilfen in Ihrem Unternehmen:
Damit die Schüleraushilfen nicht
zum teuren Bumerang werden:
Achten Sie auf diese Punkte.

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Nutzen Sie Coworking Space und sparen Sie bares Geld für Büroflächen
Das Homeoffice ist fast schon ein alter Hut. Aktuell nutzen viele Unternehmen hybride Arbeitsformen. Mitarbeiter müssen nicht ständig in die zum Teil weit entfernte Zentrale anreisen. Sie treffen sich mit Arbeitskollegen zum Austausch, quasi auf halbem Weg. Reale Treffen sind unumgänglich. Jetzt bietet Ihnen der Coworking Space, eine Mischung aus Homeoffice und Büro, neue Möglichkeiten.
Ferienzeit ist Aushilfszeit – so machen Sie mit Schülerinnen und Schülern alles richtig
In den Ferien wollen viele Schüler ihr Taschengeld aufbessern und suchen nach einem entsprechenden Job. Unternehmen sind dankbar, wenn sich Schüler melden, um bei ihnen zu arbeiten. Hierbei bietet sich die Gelegenheit, dass sich Schüler und Unternehmen gegenseitig kennenlernen. Vielleicht gewinnen Sie so einen neuen Mitarbeiter. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Ihre Ferienaushilfen unterliegen einem besonderen Schutz, sofern sie noch nicht volljährig sind. Was Sie hierbei beachten sollten, stelle ich Ihnen in den nachfolgenden 14 Prüfpunkten vor.
Passen Sie jetzt Ihre Vorauszahlungen zum 10.6.2024 an
Am 10.6.2024 werden Ihre Vorauszahlungen für das zweite Quartal 2024 fällig. Sie haben jetzt die Möglichkeit, diese anpassen zu lassen. Alles, was Sie hierfür benötigen, ist ein kurzer Antrag an Ihr Finanzamt.
Achtung, übermitteln Sie Ihre Entgeltabrechnung zu spät, kann Ihre Betriebsfeier Sie viel Geld kosten
Führen Sie eine Betriebsveranstaltung durch, ist diese Veranstaltung weder lohnsteuer- noch sozialversicherungspflichtig, sofern die Kosten je Teilnehmer nicht mehr als 110 € betragen. Liegen sie darüber, können Sie die Beitrags- und Steuerfreiheit dadurch erreichen, dass Sie die Pauschalierungsmöglichkeit nutzen. Doch hierbei müssen Sie sich beeilen, wie das Bundessozialgericht mit Urteil vom 23.4.2023, Az. B 12 BA 3/22 R, entschieden hat.

Arbeitshilfen

  • Einverständniserklärung Schülerbeschäftigung