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Ferienzeit ist Aushilfszeit – so machen Sie mit Schülerinnen und Schülern alles richtig

In den Ferien wollen viele Schüler ihr Taschengeld aufbessern und suchen nach einem entsprechenden Job. Unternehmen sind dankbar, wenn sich Schüler melden, um bei ihnen zu arbeiten. Hierbei bietet sich die Gelegenheit, dass sich Schüler und Unternehmen gegenseitig kennenlernen. Vielleicht gewinnen Sie so einen neuen Mitarbeiter. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Ihre Ferienaushilfen unterliegen einem besonderen Schutz, sofern sie noch nicht volljährig sind. Was Sie hierbei beachten sollten, stelle ich Ihnen in den nachfolgenden 14 Prüfpunkten vor.

Markus Kahr

20.05.2024 · 8 Min Lesezeit

1. Prüfpunkt: Der Schüler ist noch keine 13 Jahre alt

Sofern sich bei Ihnen ein Schüler meldet, der das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, dürfen Sie ihn nicht beschäftigen. Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen: Führt die Schule ein Betriebspraktikum durch, darf der Schüler daran teilnehmen. Auch für Theater- und Musikveranstaltungen gibt es Ausnahmeregelungen. Grundsätzlich können aber Schüler unter 13 Jahre keinen Minijob ausüben.

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