Leserfrage

Was muss ich bei der Gewinnausschüttung an GmbH-Gesellschafter beachten?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

20.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich leite seit Kurzem das kleine, aber feine Rechnungswesen einer Anfang 2025 gegründeten mittelständischen GmbH, an der 2 Gesellschafter beteiligt sind. Mit dem ersten Jahresabschluss wurde nun ein Gewinn festgestellt, den sich die Gesellschafter ausschütten lassen wollen. Ich habe so etwas noch nie gemacht, meine Kollegen und die Gesellschafter auch nicht. Was muss ich beachten, um keine Fehler zu begehen? Einfach den Gewinn auf die beiden Gesellschafter aufteilen und auszahlen?

Antwort: Keine Frage: Der Gewinn steht den Gesellschaftern der GmbH zu. Allerdings dürfen Sie diesen nicht ohne Weiteres zu 100 % auszahlen. Halten die beiden Gesellschafter die Anteile an der GmbH in Ihrem Privatvermögen (was ich in Ihrem Fall unterstelle), erzielen sie Einnahmen aus Kapitalvermögen. Und diese unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (9 %).

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!