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Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung: Das bedeutet die geplante Änderung für Sie

Für Betriebsprüfungen gibt es eine allgemeine Verwaltungsvorschrift. Diese soll laut einem vorliegenden Entwurf des BMF durch eine Außenprüfungsordnung ersetzt werden. Doch ändert sich nur der Name? Ich habe den Entwurf ausgewertet und zeige Ihnen, welche inhaltlichen Änderungen geplant sind und welche Auswirkungen diese auf zukünftige Außenprüfungen haben werden.

Timm Haase

20.04.2026 · 1 Min Lesezeit

In erster Linie erfolgt die Umbenennung zur Klarstellung, dass unter der Vorschrift alle Außenprüfungen und nicht nur Betriebsprüfungen erfasst werden. Neben dieser tatsächlich eher kosmetischen Namensänderung enthält die geplante Außenprüfungsordnung (ApO) aber auch Änderungen, die sich insbesondere auf die Beschleunigung von Prüfungshandlungen richten.

So wird etwa in § 2 ApO der Grundsatz der risikoorientierten Prüfung und der angestrebten Zeitnähe erstmalig hervorgehoben. Einen Anspruch daraus können Sie als Steuerpflichtiger allerdings nicht ableiten.

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