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BFH-Urteil: In diesem Fall liegt keine steuerbegünstigte Geschäftsveräußerung im Ganzen vor
Sind Sie Unternehmer, unterliegen Ihre Umsätze in aller Regel der Umsatzsteuer. Das setzt sich fort, bis Sie schlussendlich Ihr Geschäft veräußern. An diesem Punkt sieht das Umsatzsteuerrecht nämlich eine Begünstigung vor. Wann eine solche begünstigte Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, hat der BFH konkretisiert (Urteil vom 13.11.2025, Az. V R 3/23, veröffentlicht am 19.3.2026).
Timm Haase
20.04.2026
·
1 Min Lesezeit
Was eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist und welche Voraussetzungen gelten
Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. § 1 Abs. 1a UStG enthält dabei die Vorgaben, die für eine solche begünstigte Geschäftsveräußerung im Ganzen gelten und zu beachten sind.
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