Das gilt gleichermaßen für alle noch nicht entschiedenen (bzw. ruhenden) Einspruchsverfahren, aber gleichzeitig auch für alle zukünftigen Einsprüche. Das BMF beruft sich bei seiner Entscheidung auf die jüngste Rechtsprechung von BFH und Bundesverfassungsgericht.
Ihnen bleibt damit lediglich der direkte Klageweg, wollen Sie sich gegen die aus Ihrer Sicht verfassungswidrige Zinshöhe wenden.