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Zahlt Ihr Kunde nicht? So können Sie sich die bereits abgeführte Umsatzsteuer zurückholen!

Steigende Energiepreise haben die wirtschaftliche Situation in vielen Unternehmen zuletzt drastisch verschärft. Es würde mich daher überraschen, wenn auch Sie nicht von (drohenden) Zahlungsausfällen bei Kundenforderungen betroffen wären. Versteuern Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten, gehen Sie mit der Umsatzsteuer zunächst in Vorleistung. Diese können Sie sich aber unter Umständen zurückholen. So gehen Sie vor.

Timm Haase

06.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Zahlen sind besorgniserregend

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die Firmeninsolvenzen im Januar 2026 um rund 5 % im Vergleich zum Vorjahresmonat angestiegen. Bereits 2025 lagen diese um ca. 10 % über dem Vorjahr. Besonders betroffen sind der Bausektor, der Handel sowie der Dienstleistungsbereich.

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