Frage: Wir erhalten seit einigen Wochen E‑Rechnungen im Format ZUGFeRD. Wie sollen wir diese archivieren? Reicht es aus, wenn wir die Rechnung in unsere Buchführung einspielen, oder müssen wir jede einzelne Rechnung archivieren? Unsere Rechnungsstellung haben wir noch nicht umgestellt.
Antwort: Wenn Sie ZUGFeRD-Rechnungen erhalten, sollten Sie die Rechnung nicht einfach nur in Ihre Buchführung einspielen. Sie müssen die Originalrechnung grundsätzlich aufbewahren. Das bedeutet bei einer ZUGFeRD-Rechnung insbesondere: Der strukturierte XML-Teil muss in der ursprünglichen und unveränderten Form erhalten bleiben.