Ein reines Nutzungsverbot reicht nicht aus, um die 1%-Regelung zu verhindern
Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Firmenwagen nutzen, reicht ein schriftliches Privatnutzungsverbot allein nicht immer aus. Das Finanzamt kann davon ausgehen, dass Sie das Fahrzeug trotzdem privat nutzen, wenn Ihnen der Pkw tatsächlich zur Verfügung steht. Dann wird der private Nutzungsvorteil nach der 1%-Methode ermittelt, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt.