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Wissen Sie, in welchen Fällen eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG notwendig ist? Hier erfahren Sie alles über Nutzungsänderungen und Korrekturpflichten
Beim Vorsteuerabzug kommt es darauf an, wofür Sie die bezogene Leistung verwenden. Ändert sich diese Verwendung später, können die Vorgaben des § 15a UStG noch Jahre nach der Anschaffung zu einer Korrektur führen. Das gilt nicht nur zu Ihren Lasten: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie zusätzliche Vorsteuer zurück. Ich zeige Ihnen, wann Sie handeln müssen und wie Sie die Berichtigung systematisch ermitteln.
Timm Haase
24.09.2026
·
6 Min Lesezeit
Warum eine spätere Nutzungsänderung teuer werden kann
Unternehmerische Planungen bleiben selten über viele Jahre unverändert. Ein Fahrzeug wird anders eingesetzt als ursprünglich vorgesehen, Teile eines Gebäudes werden künftig steuerfrei vermietet oder eine Maschine wird deutlich vor Ablauf ihrer geplanten Nutzungsdauer verkauft.
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