Frage: Seit Jahren sind wir dazu verpflichtet, die Bilanzen unserer Mandanten an den Fiskus elektronisch zu übermitteln. Wird bei einem unserer Mandanten eine Betriebsprüfung durchgeführt, erhalten wir den BP-Bericht und die geänderten Bilanzen in Papierform. Die von der BP geänderten Bilanzen müssen wir manuell in unser System einpflegen. Hier können immer wieder Übertragungsfehler auftreten. Wann ändert sich das eigentlich einmal?
Antwort: Sie sprechen ein leidiges Thema an, das von vielen Steuerberatern bemängelt wird. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass dies in NRW aktuell geändert wird. Sofern im Rahmen einer Betriebsprüfung Ihre E-Bilanzen vom Prüfer in seine Software (BPA-Euro) eingelesen wird, ist er verpflichtet, die Änderungen an den Verlangungsbezirk ebenfalls elektronisch zu übermitteln. Von dort werden Ihnen dann die geänderten E-Bilanzen elektronisch zur Verfügung gestellt.