Sachverhalt: Umbau von Privaträumen zu Kanzleiräumen
Rechtsanwalt Dr. Markus Klein betreibt in Gelsenkirchen eine Einzelkanzlei. Er ist Eigentümer eines 2-Familienhauses. Das Gebäude ist baulich in 2 nahezu gleich große Einheiten aufgeteilt. In der einen Hälfte befinden sich seine Kanzleiräume, in der anderen Hälfte nutzt er die Räume zu privaten Wohnzwecken mit seiner Familie. Dr. Klein hat von Anfang an nur die Kanzleiräume seinem Unternehmensvermögen zugeordnet, die Wohnräume hingegen dem Privatvermögen.