Ist ein Vorsteuerabzug bei späterer Rechnung schon früher möglich?
Der Kläger vor dem EuG (EuG T-689/24, Urteil vom 11.2.2026) kam nicht aus Deutschland, sondern ist ein Unternehmen aus Polen. Dieses erhielt Leistungen von einem Unternehmen, wobei die Rechnungen hierzu den Steuerbetrag gesondert auswiesen. Die Rechnungen gingen allerdings nicht im selben Monat ein, in dem die Leistungserbringung erfolgte.