Gerichtsurteil

Leistungszeitpunkt vs. Rechnungsdatum: Wie das neue EuG-Urteil Ihre Vorsteuer-Praxis grundlegend ändern könnte

Das Gericht der EU hat sich zu der Frage des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit dem Leistungszeitpunkt und dem erst späteren Vorliegen einer Rechnung geäußert. Die Entscheidung und die Urteilsgründe, dass ein Vorsteuerabzug sogar noch rückwirkend erfolgen kann, widersprechen der bisherigen Rechtsauffassung des deutschen Gesetzgebers. Wir schildern Ihnen den Fall und mögliche Konsequenzen.

Ann-Christin Hütte

04.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Ist ein Vorsteuerabzug bei späterer Rechnung schon früher möglich?

Der Kläger vor dem EuG (EuG T-689/24, Urteil vom 11.2.2026) kam nicht aus Deutschland, sondern ist ein Unternehmen aus Polen. Dieses erhielt Leistungen von einem Unternehmen, wobei die Rechnungen hierzu den Steuerbetrag gesondert auswiesen. Die Rechnungen gingen allerdings nicht im selben Monat ein, in dem die Leistungserbringung erfolgte.

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