Leserfrage

Wie müssen wir betriebliche Payback-Punkte unserer Mitarbeiter steuerlich behandeln?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Markus Kahr

22.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ein Teil unserer Mitarbeiter ist im Außendienst tätig. Hierbei entstehen hohe Reisekosten, die wir übernehmen. Zu diesem Zweck sind unsere Mitarbeiter mit einer Firmenkreditkarte ausgestattet. Es ist ihnen allerdings nur erlaubt, betriebliche Ausgaben mit der Karte zu bezahlen. Jetzt habe ich mitbekommen, dass einige Mitarbeiter bei allen betrieblichen Ausgaben ihre private Payback-Karte vorlegen und sich dort Punkte gutschreiben lassen. Wie müssen wir hiermit umgehen?

Antwort: Durch die Vorlage der Payback-Karte erhalten Ihre Mitarbeiter Punkte, die sie hinterher bei verschiedenen Drittanbietern gegen Sachleistungen einlösen können. Da Ihre Mitarbeiter die betrieblich erlangten Punkte für private Zwecke einlösen, entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn, der von Ihnen zu besteuern ist. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitslohn bereits bei der Punktegutschrift auf dem Payback-Konto Ihrer Mitarbeiter zufließt. Wann Ihr Mitarbeiter die so erworbenen Punkte einlöst, spielt keine Rolle.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!