Frage: Ein Teil unserer Mitarbeiter ist im Außendienst tätig. Hierbei entstehen hohe Reisekosten, die wir übernehmen. Zu diesem Zweck sind unsere Mitarbeiter mit einer Firmenkreditkarte ausgestattet. Es ist ihnen allerdings nur erlaubt, betriebliche Ausgaben mit der Karte zu bezahlen. Jetzt habe ich mitbekommen, dass einige Mitarbeiter bei allen betrieblichen Ausgaben ihre private Payback-Karte vorlegen und sich dort Punkte gutschreiben lassen. Wie müssen wir hiermit umgehen?
Antwort: Durch die Vorlage der Payback-Karte erhalten Ihre Mitarbeiter Punkte, die sie hinterher bei verschiedenen Drittanbietern gegen Sachleistungen einlösen können. Da Ihre Mitarbeiter die betrieblich erlangten Punkte für private Zwecke einlösen, entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn, der von Ihnen zu besteuern ist. Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitslohn bereits bei der Punktegutschrift auf dem Payback-Konto Ihrer Mitarbeiter zufließt. Wann Ihr Mitarbeiter die so erworbenen Punkte einlöst, spielt keine Rolle.