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Wie Ihnen ein höherwertiger Pkw in Ihrem Privatvermögen die Besteuerung der Privatnutzung erspart

Die Besteuerung rund um den privat genutzten Firmen-Pkw erhitzt immer wieder die Gemüter. Kaum eine Betriebsprüfung kommt ohne das Thema „Pkw“ aus. Und gerade jetzt, wo der Tankrabatt bald wieder ausläuft, wollen noch mehr Steuerzahler auf Unternehmenskosten tanken. Es gibt aber Situationen, in denen Sie erst gar keine Privatnutzung besteuern müssen. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen privat ein höherwertiger Pkw zur Verfügung steht. Wann Ihr privates Fahrzeug Ihrem betrieblichen in Status und Gebrauchswert überlegen ist, hat das Finanzgericht Niedersachsen bereits mit Urteil vom 19.2.2020 entschieden (Az. 9 K 104/19). Dieses Urteil gerät aber häufig in Vergessenheit. Grund genug, die sich für Sie hieraus ergebenden Vorteile aufzubereiten.

Markus Kahr

31.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Für den Fiat Doblo Easy 2.0 16V Multijet wurde kein geldwerter Vorteil besteuert

Der Urteilsfall betrifft ein Unternehmen, das in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführt wird. Der alleinige Kommanditist ist alleinstehend. Er wohnt in unmittelbarer Nähe zum Unternehmen. Zum Anlagevermögen des Unternehmens gehört ein Pkw Fiat Doblo Easy 2.0 16V Multijet (Kastenwagen). Dabei handelt es sich um einen Kompakt-​Van, der mit 5 Sitzen ausgestattet ist. Das Fahrzeug besaß keine Verblendung der hinteren Fenster, keine festen Ein- und Umbauten sowie keinerlei Werbe- bzw. Firmenaufschriften. Der Kommanditist führte für dieses Fahrzeug kein Fahrtenbuch und besteuerte auch keine Privatnutzung. Er gab an, den Fiat nur für betriebliche Fahrten zu nutzen. Für private Fahrten würde er seinen Mercedes nutzen.

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