Seit dem 1.1.2023 müssen Steuerberater zur Klageerhebung das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) nutzen. Nur damit können sie eine Klage formgerecht einreichen. Wird dieses beSt nicht genutzt, wird die Klage zurückgewiesen, so der BFH in seinem Urteil vom 10.2.2026 (Az. IX R 5/25, veröffentlicht am 30.4.2026).
Nur im Ausnahmefall, wenn es technische Probleme geben sollte, die Sie dann aber darlegen und nachweisen müssen, ist die Klageeinreichung auch auf anderen Wegen möglich.