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So teuer kann eine fehlende Dokumentation für Sie werden: 600.000 € Rückzahlung von Teststellenbetreiber
Das hatte sich der Betreiber eines Coronatestzentrums in Dortmund anders vorgestellt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Rückforderung durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) in Höhe von 600.000 € rechtmäßig war (Beschluss vom 27.04.2026, Az. 13 A 3462/25).
Markus Kahr
31.05.2026
·
1 Min Lesezeit
Teststellenbetreiber hatte eine auffällig niedrige positive Testquote
Der Teststellenbetreiber führte während der Corona-Pandemie auf seinen Antrag Bürgertestungen und PCR-Testungen durch. Nach der Eröffnung einer Teststelle in Dortmund rechnete er gegenüber der dafür zuständigen KVWL Leistungen und Sachkosten ab, woraufhin ihm für den Zeitraum November 2021 bis November 2022 mehr als eine halbe Million Euro ausgezahlt wurden.
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