Frage: Als niedergelassener Arzt erziele ich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Meinen Gewinn ermittle ich im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Jetzt möchte ich einen neuen Pkw leasen. Der Verkäufer hat mir empfohlen, eine Leasingsonderzahlung zu leisten. Diese könnte ich sofort als Ausgabe erfassen und so kräftig Steuern sparen. Ist das zutreffend und kann ich mich auf seinen Rat verlassen?
Antwort: Die Aussage des Verkäufers ist leider falsch. Bis vor ein paar Jahren konnten Sie tatsächlich Ihre Leasingsonderzahlung in voller Höhe als Aufwand in Ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen und damit Steuern sparen. Doch damit ist es seit dem BFH-Urteil vom 21.11.2024 (Az. VI R 9/22) vorbei.