Frage: Mitte 2024 habe ich in meinem Büro einen neuen PC samt Monitor, Tastatur, Maus und Drucker installieren lassen. Die gesamte Ausstattung schreibe ich seitdem über 3 Jahre ab. Nun ist der Bildschirm defekt und ich habe einen neuen gekauft. Wie behandele ich diesen Austausch in meiner Buchhaltung?
Antwort: Bei den Regelungen rund um die Abschreibung von Computer, Notebooks und Zubehör (sogenannte digitale Wirtschaftsgüter) kam es zuletzt in den Jahren 2021/2022 zu größeren Veränderungen. Bei vielen Menschen haben sich diese Änderungen aber noch nicht gänzlich etabliert. Daher ist es gut, dass Sie nachfragen. Im Ergebnis existieren nämlich seit den beiden BMF-Schreiben vom 26.2.2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013) bzw. vom 22.2.2022 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :025) diverse Optionen nebeneinander.