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Warum Sie auf keinen Fall vergessen dürfen, Ihre Transparenzregister-Eintragungen aktuell zu halten
Kommen Sie Ihren Mitteilungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach bzw. haben Sie Angaben nicht auf dem aktuellen Stand gehalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € geahndet werden kann. In besonders schwerwiegenden Fällen ist sogar eine Geldbuße von bis zu 5 Mio. € möglich. Wer zur Eintragung verpflichtet ist und welche Angaben zu machen sind, habe ich für Sie zusammengefasst.
Timm Haase
11.08.2026
·
1 Min Lesezeit
Wer zur Eintragung verpflichtet ist
Bereits seit 2021 gelten verschärfte Eintragungspflichten. Hintergrund ist eine Überarbeitung des Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetzes, die den Stellenwert des Transparenzregisters deutlich aufgewertet hat. Die folgenden Rechtsformen sind demnach zur Eintragung verpflichtet:
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