Frage: Ich bin Inhaber einer IT-Systemhaus-GmbH. Meine Mitarbeiter und ich programmieren u. a. auch selbst Software-Lösungen. Diese verkaufen bzw. vermarkten wir zu einem großen Teil. Es gibt aber auch Software, die wir zu eigenen Zwecken gebaut haben und für unser Unternehmen einsetzen. Können wir die Entwicklungskosten aktivieren oder sofort als Aufwand behandeln?
Antwort: Das klingt danach, als würden Sie sich in einem spannenden Geschäftsfeld bewegen. Spannend ist auch die Frage der bilanziellen Behandlung. Hier müssen Sie 2 Aspekte unterscheiden. Zunächst gilt es, zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten strikt zu trennen. Dies ist insbesondere bei der Softwareprogrammierung kein leichtes Unterfangen, da hier in der Regel in einem frühen Stadium bereits mit der Entwicklung begonnen wird.