Leserfrage

Umsatzsteuer: Wie behandle ich den Sicherheitseinbehalt von PayPal zutreffend in meiner Voranmeldung?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

01.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ich betreibe einen eigenen Online- Shop und verkaufe verschiedene selbst produzierte Waren. Zur Zahlungsabwicklung nutze ich PayPal. Nun kam es schon öfter vor, dass Umsätze nicht sofort ausgezahlt wurden. PayPal behält sich teilweise vor, einen Sicherheitseinbehalt für mehrere Wochen vorzunehmen. Kann ich meine Umsatzsteuer-Zahllast in diesem Fall entsprechend mindern?

Antwort: Es kommt darauf an. Im Normalfall unterliegen Ihre Umsätze der Soll-Versteuerung. Dabei hängt die Entstehung der Umsatzsteuer nicht davon ab, wann bei Ihnen der Geldeingang erfolgt. Vielmehr kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem Sie Ihre Leistung erbracht haben. Etwas anderes gilt bei der Ist-Versteuerung. Hier entsteht die Umsatzsteuer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Sie die Entgelte vereinnahmen. Die Ist-Versteuerung kann Ihnen auf Antrag durch Ihr Finanzamt gewährt werden, wenn Sie eine der Voraussetzungen des § 20 UStG erfüllen (z. B. Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 600.000 €).

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