News
Teure Hinzuschätzungen: Warum Sie nicht jede Berechnung des Finanzamts klaglos akzeptieren müssen
Der Betriebsprüfer verwirft die Kassen- und/oder Finanzbuchhaltung als nicht ordnungsgemäß. Klar, dass dann Umsatz und Gewinn geschätzt werden müssen. Hohe Steuernachzahlungen sind dann oft die unweigerliche Folge. Ein aktuelles Urteil macht deutlich, wie Sie sich effektiv gegen zu hohe Hinzuschätzungen zur Wehr setzen können. Lesen Sie hier, worauf es dabei ankommt.
Timm Haase
01.07.2026
·
2 Min Lesezeit
Im verhandelten Fall ging es um ein Restaurant
Vor dem FG Köln (Urteil vom 4.9.25, Az. 14 K 979/21) ging es um ein „All-you-can-eat“-Restaurant. Das allein war für die ergangene Entscheidung aber gar nicht ausschlaggebend. Ursächlich war vielmehr, dass nach Auffassung des Finanzamts die Besteuerungsgrundlagen mangels geeigneter Aufzeichnungen geschätzt werden mussten.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!