Hier müssen Sie tätig werden
Beschäftigen Sie Minijobber in Ihrem Unternehmen, können diese grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob Sie als Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung einbehalten und abführen – oder eben nicht. Soll dies nicht passieren, müssen die Minijobber dies ausdrücklich Ihnen gegenüber erklären. Wichtig: Dieser Antrag auf Befreiung hat schriftlich zu erfolgen.