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Beschäftigen Sie Minijobber? Dann müssen Sie diese Details zur Rentenversicherungspflicht unbedingt kennen!

Die Beschäftigung von geringfügig entlohnten Arbeitnehmern bringt für beide Seiten Vorteile. Einer davon ist die Möglichkeit, dass sich Ihre Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Dabei gilt es allerdings, die Spielregeln und insbesondere die Meldefristen zu beachten. Worauf es für Sie und Ihre Minijobber ankommt, habe ich hier zusammengefasst.

Timm Haase

01.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Hier müssen Sie tätig werden

Beschäftigen Sie Minijobber in Ihrem Unternehmen, können diese grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob Sie als Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung einbehalten und abführen – oder eben nicht. Soll dies nicht passieren, müssen die Minijobber dies ausdrücklich Ihnen gegenüber erklären. Wichtig: Dieser Antrag auf Befreiung hat schriftlich zu erfolgen.

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