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Wenn Sie die Prüfungsformen kennen, behalten Sie die Kontrolle

Wenn Sie unternehmerisch tätig sind, werden Sie früher oder später mit einer steuerlichen Prüfung konfrontiert. Das ist kein Ausnahmefall und kein Misstrauensvotum, sondern Teil der regulären Steueraufsicht. Entscheidend ist, dass Sie wissen, welche Prüfungsformen es gibt, was jeweils geprüft wird und welche Eingriffsintensität damit verbunden ist. Nur dann können Sie angemessen reagieren und die Prüfung sachlich steuern.

Jörg Wilde

09.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Klassiker ist immer die Betriebsprüfung bei Ihnen

Die klassische Betriebsprüfung ist die umfassendste Form der steuerlichen Prüfung bei Ihnen. Sie wird in der Regel durch eine schriftliche Prüfungsanordnung angekündigt und erstreckt sich meist über 3 Veranlagungszeiträume. Geprüft werden regelmäßig Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Als Unternehmer müssen Sie davon ausgehen, dass der Prüfer Ihre Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und ausgewählte Geschäftsvorfälle im Detail analysiert. Die Prüfung findet entweder in Ihren Geschäftsräumen oder beim Steuerberater statt. Erfahrungsgemäß dauert sie mehrere Wochen oder Monate.

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