Artikel

Was Ihnen niemand sagt: Bei E-Fahrzeugen laufen Lohn- und Umsatzsteuer getrennt

Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines E-Fahrzeugs nach der 1%-Regelung, können Sie bei Umsatzsteuern schnell in eine Steuerfalle tappen, die Sie Jahre später teuer zu stehen kommt. Das Problem liegt in den unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen, die bei einem E-Fahrzeug zwischen Lohn- und Umsatzsteuer auseinanderlaufen.

Markus Kahr

27.12.2024 · 1 Min Lesezeit

So ermitteln Sie den geldwerten Vorteil

Sie stellen Ihren Mitarbeitern jeweils ein Plug-in-Hybridfahrzeug und ein vollelektrisches Fahrzeug zur Verfügung. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km. Die Bemessungsgrundlagen für die Lohn- und Umsatzsteuer weichen deutlich voneinander ab. Sie ermitteln den geldwerten Vorteil nach der 1%-Methode wie folgt:

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst