Was die Kommission vorgeschlagen hat
Geringfügig Beschäftigte gehören in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Der Grund liegt auf der Hand: Sie lassen sich flexibel einsetzen, decken damit oftmals Lücken in der Personalplanung ab und sind durch Vorteile bei Steuer und Sozialversicherung attraktiv für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.