Gerichtsurteil

Warum Sie den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück haben

Teure Sportwagen, aber auch andere Luxusgegenstände sind dem Fiskus ein Dorn im Auge. Dies gilt besonders dann, wenn Sie aus den Anschaffungskosten den Vorsteuerabzug geltend machen wollen. Mit einem solchen Fall hat sich das Niedersächsische Finanzgericht beschäftigen müssen.

Jörg Wilde

07.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Anschaffung eines Supersportwagens in der Vorgründungsphase

Sachverhalt: Der Kläger, ein Autohaus, erwarb in der Gründungsphase einen Supersportwagen. Dieser sollte als Ausstellungsstück in den Geschäftsräumen des Autohauses stehen. Das Finanzamt prüfte den Vorgang und strich den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es handele sich bei dem Supersportwagen um einen Luxusgegenstand, dessen Anschaffungskosten als unangemessen anzusehen sind (§ 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i. V. m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG). Nach einem erfolglosen Einspruch legte der Kläger Klage gegen das Finanzamt ein.

Warum die Vorsteuern aus einem Luxusgegenstand möglich sind

Das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil v. 18.1.2024, 5 K 148/23) entschied, dass ein Vorsteuerabzug möglich ist. Die vom Finanzamt angenommene Unangemessenheit ist dann nicht gegeben, wenn der Gegenstand mit dem Zweck der Erzielung von Einnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit angeschafft wird.

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