FRAGE: Wir haben in den letzten Monaten einen Oldtimer von einem belgischen Arzt erworben. Der Oldtimer kam aus dem Betriebsvermögen des Arztes. Eine Umsatzsteuer wurde nicht berechnet, da der Arzt nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführte und somit keine Umsatzsteuer berechnen durfte.
Nun haben wir einen Abnehmer aus der Schweiz gefunden und wollen den Oldtimer in die Schweiz exportieren. Da wir Wiederverkäufer i.S.d. § 25a UStG sind, wollten wir auch für den Verkauf die Differenzbesteuerung anwenden. Unser Finanzamt sagte uns, dass dies nicht möglich sei. Hat das Finanzamt recht?