Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.10.2025 (Az. 1 K 1801/21 U) klargestellt, dass die Vermietung von Lagercontainern grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Entscheidend ist nicht, dass Ihre Kunden Dinge lagern, sondern was Sie tatsächlich vermieten.
Worum es in dem Urteil ging
Eine Betreiberin vermietete Stahlcontainer auf einem Gelände an Privatpersonen. Die Container dienten ausschließlich zur Lagerung von Gegenständen. Die Betreiberin behandelte die Umsätze als steuerfreie Grundstücksvermietung. Das Finanzamt sah das anders und setzte Umsatzsteuer fest. Das FG bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die Containervermietung ist keine steuerfreie Grundstücksvermietung, sondern eine steuerpflichtige Leistung.