Gerichtsurteil

Warum Ihre Vermietung von Lagercontainern an Privatpersonen umsatzsteuerpflichtig ist

Wenn Sie Lagercontainer an Privatpersonen vermieten, liegt der Gedanke nahe, die Umsätze als steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG zu behandeln. Schließlich stellen Sie Ihren Kunden Raum zur Verfügung. Genau hier liegt aber die steuerliche Falle.

Jörg Wilde

04.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.10.2025 (Az. 1 K 1801/21 U) klargestellt, dass die Vermietung von Lagercontainern grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Entscheidend ist nicht, dass Ihre Kunden Dinge lagern, sondern was Sie tatsächlich vermieten.

Worum es in dem Urteil ging

Eine Betreiberin vermietete Stahlcontainer auf einem Gelände an Privatpersonen. Die Container dienten ausschließlich zur Lagerung von Gegenständen. Die Betreiberin behandelte die Umsätze als steuerfreie Grundstücksvermietung. Das Finanzamt sah das anders und setzte Umsatzsteuer fest. Das FG bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Die Containervermietung ist keine steuerfreie Grundstücksvermietung, sondern eine steuerpflichtige Leistung.

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