Durch das FKAustG erhält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronische Finanzdaten von im Inland ansässigen Personen/Unternehmen über ausländisch geführte Konten und Kontostände. Beteiligt an diesem Verfahren sind diverse EU-Staaten und Drittstaaten, die mit der Finanzverwaltung oder EU entsprechende Vereinbarungen über den Datenaustausch geschlossen haben (z. B. Schweiz). Das BZSt leitet die Daten an die zuständigen Finanzbehörden weiter, die die Daten dann z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung mit der Buchführung abgleichen können. Durch den Datenaustausch soll Steuerhinterziehung aufgedeckt werden können (z. B. bei Einzahlung von Schwarzgeld auf ausländische Konten).
Wann Ihr Finanzamt bisher Daten von inländischen Konten abfragen konnte
Hintergrund ist auch, dass bei Strafverfahren die Finanzbehörden Konteninformationen und -bewegungen von den Banken abfragen können. Für ausländische Konten ist dies mitunter schwieriger, da Banken außerhalb Deutschlands nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet sind. Durch den automatisierten Austausch gewinnt das Finanzamt nun mehr Informationen bereits ohne Anlass einer Prüfung oder eines Strafverfahrens.