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Vorsicht vor der drohenden vGA-Falle: Aus diesem Grund reicht bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Nutzungsverbot für betriebliche Fahrzeuge allein nicht aus

Darf ein Firmenwagen ausschließlich für betriebliche Fahrten genutzt werden, wird häufig ein Nutzungsverbot schriftlich festgehalten. Doch genügt das, um den Anscheinsbeweis der Privatnutzung zu erschüttern und damit auch die Versteuerung zu vermeiden? Ich zeige Ihnen anhand eines neuen BFH-Urteils, welche Besonderheit Sie bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer unbedingt beachten müssen.

Timm Haase

06.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Was der Anscheinsbeweis mit der Privatnutzung zu tun hat

In unzähligen Unternehmen in diesem Land gehört der Dienst- bzw. Firmenwagen zur Ausstattung vieler Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob beispielsweise der Betriebsinhaber einen geleasten Wagen fährt oder ein Arbeitnehmer einen im Anlagevermögen aktivierten Pkw zur Verfügung gestellt bekommt.

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