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Vorsicht: Mit einer isolierten Entscheidung über Ihre Gewinnermittlung riskieren Sie Ihre Ist-Besteuerung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. April 2026 (Az. V R 16/24, veröffentlicht am 27.8.2026) klargestellt: Als Angehöriger eines freien Berufs können Sie die Umsatzsteuer grundsätzlich nicht nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) berechnen, wenn Sie Ihren Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln.

Markus Kahr

05.10.2026 · 2 Min Lesezeit

Prüfen Sie Ihre Gewinnermittlung, bevor Sie die Ist-Besteuerung beantragen

Der Urteilsfall betrifft eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Die Gesellschaft ermittelte ihren Gewinn seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahr 2006 durch Betriebsvermögensvergleich. Für die Umsatzsteuer wandte sie zunächst die Ist-Besteuerung an.

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