Frage: Ich bin ein großer Auto-Fan und überlege, einen Luxus-Pkw anzuschaffen. Ich bin Gesellschafter-Geschäftsührer eines sehr erfolgreichen Metallbaubetriebs. Gibt es eine Wertgrenze, ab der ich die Kosten für einen Luxus-Pkw nicht mehr als Betriebsausgaben erfassen darf?
Antwort: Eine betragsmäßige Grenze, ab der Sie Ihren Firmenwagen nicht mehr steuerlich geltend machen dürfen, gibt es nicht. Allerdings führt das Finanzamt eine Angemessenheitsprüfung durch.