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Verträge mit der Familie: Umsatzsteuerliche Fallstricke – und wie Sie sie gezielt vermeiden

Verträge zwischen Unternehmen und nahestehenden Personen, etwa dem Ehegatten oder den eigenen Kindern, sind ein klassisches steuerliches Gestaltungsinstrument. Doch gerade hier schaut das Finanzamt besonders genau hin. Was umsatzsteuerlich gilt und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.

Jörg Wilde

09.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Sie können mit Ihren Angehörigen in Leistungsaustausch treten

Grundsätzlich ist ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch mit nahen Angehörigen möglich. Der BFH hat das ausdrücklich bestätigt, allerdings unter einer wichtigen Bedingung: Sie als Leistungsempfänger müssen die bezogene Leistung für Umsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Solange das gegeben ist, erkennt die Rechtsprechung solche Leistungsbeziehungen an.

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