News
Verspätungszuschlag trotz Umsatzsteuer-Erstattung
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Jahreserklärung verspätet abgeben, kann das Finanzamt grundsätzlich einen Verspätungszuschlag festsetzen – auch dann, wenn Sie eine Steuererstattung erwarten (BFH-Urteil vom 07.05.2026, Az. V R 26/24, veröffentlicht am 27.8.2026).
Markus Kahr
05.10.2026
·
2 Min Lesezeit
Ihr bisheriges Abgabeverhalten zählt
Bei der Entscheidung über den Verspätungszuschlag muss das Finanzamt sein Ermessen ausüben. Dabei darf und muss es unter anderem berücksichtigen, wie häufig Sie Ihre Steuererklärungen in der Vergangenheit verspätet abgegeben haben. Der Zuschlag soll nicht nur eine verspätete Abgabe sanktionieren, sondern Sie auch künftig zu einer fristgerechten Abgabe anhalten.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!