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Vergessen Sie die Meldung zur Künstlersozialkasse, kann es richtig teuer werden, denn der DRV-Prüfer schaut genau hin

Beauftragen Sie einen Musiker auf Ihrer Weihnachtsfeier, für Stimmung zu sorgen, haben Sie es mit der Künstlersozialkasse (KSK) zu tun. Aber auch, wenn Sie Fotos von einem Fotografen für Ihre Website erstellen lassen, ist die KSK mit im Boot. Damit der DRV-Prüfer bei Ihnen leer ausgeht, zeige ich Ihnen die 5 wichtigsten Fakten.

Markus Kahr

11.12.2025 · 1 Min Lesezeit

5 Fakten rund um die Künstlersozialversicherung

Fakt 1: Die Abgabe sinkt ab 1.1.2026 von 5,0 auf 4,9 %

Mit dem Jahreswechsel sinkt der Beitragssatz, den Sie an die KSK abführen müssen, von 5,0 auf 4,9 %. Die KSK ist für die selbstständig tätigen Künstler und Publizisten zuständig. Sie zieht die Arbeitgeberanteile von Ihnen für diesen Personenkreis ein. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie nicht nur gelegentlich Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen.

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