5 Fakten rund um die Künstlersozialversicherung
Fakt 1: Die Abgabe sinkt ab 1.1.2026 von 5,0 auf 4,9 %
Mit dem Jahreswechsel sinkt der Beitragssatz, den Sie an die KSK abführen müssen, von 5,0 auf 4,9 %. Die KSK ist für die selbstständig tätigen Künstler und Publizisten zuständig. Sie zieht die Arbeitgeberanteile von Ihnen für diesen Personenkreis ein. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie nicht nur gelegentlich Leistungen von Künstlern und Publizisten beziehen.