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Urlaubsgeld oder Erholungsbeihilfe – was lohnt sich für Sie und Ihre Mitarbeiter?

Sie möchten Ihren Mitarbeitern zusätzlich etwas für den Urlaub zukommen lassen? Dann müssen Sie zwischen klassischem Urlaubsgeld und der Erholungsbeihilfe unterscheiden.

Markus Kahr

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Urlaubsgeld: einfach, aber steuer- und beitragspflichtig

Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern klassisches Urlaubsgeld, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das Urlaubsgeld besteuern Sie mit dem individuellen Lohnsteuersatz und es unterliegt auch der Sozialversicherungspflicht. Der Vorteil für Sie: Sie können das Urlaubsgeld frei gestalten. Es muss nicht an einen bestimmten Verwendungszweck oder an einen Urlaub gekoppelt sein.

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